Verunglimpfung des Bundespräsidenten soll strafbar bleiben

via Politik – FAZ.NET http://ift.tt/1SNGPkU Bei Beleidigung des Bundespräsidenten Joachim Gauck sollen auch weiterhin bis zu fünf Jahren Haft drohen.

Der Paragraf der Majestätsbeleidigung soll bald fallen. Der besondere Schutz, den das Gesetz für die Ehre des Bundespräsidenten vorsieht, bleibt dagegen: Wer Gauck verunglimpft, kann weiterhin mit Strafe rechnen.

Hinterlasse einen Kommentar