Bezirksgericht in Den Haag hebt Yukos-Urteil des Ständigen Schiedshofs gegen Russland auf April 20 2016 at 01:57PM

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„Unserer Berufung wurde in vollem Umfang stattgegeben“, sagte der Chef des Internationalen Zentrums für Rechtsschutz, Andrej Kondakow.

Dem Schiedsgericht hätte es an Kompetenz gefehlt, Klagen solcher Art zu erörtern.

Moskau müssen nun auch die Gerichtskosten erstatten werden. Nach vorläufigen Berechnungen betrage die Summe 16.801 Euro.

„Diese Entscheidung ermöglicht es den Vertretern Russlands, die Anerkennung des Schiedsgerichtsurteils als ungültig und die Aufhebung der Beschlagnahme vom Eigentum Russlands zu fördern“, zitiert Interfax eine Kreml-Quelle. 

Moskau begrüßt die Entscheidung des Bezirksgerichts zur Aufhebung des Urteils im Yukos-Fall, erklärte der Sprecher des russischen Präsidenten Dmitri Peskow.

Er betonte, dass „zum ersten Mal seit 20 Jahren ein Urteil des Schiedsgerichts in Den Haag aufgehoben wurde“. Der Kreml-Sprecher fügte hinzu, es sei das größte Urteil in der Geschichte des Gerichts.

„Die Russische Föderation hat von Anfang an darauf bestanden, dass das Urteil die wichtigsten Aspekte des internationalen Rechts nicht berücksichtigt.“

Er erinnerte daran, dass das Hauptargument Russlands darin bestand, dass das Land den Energiecharta-Vertrag nicht ratifiziert hatte, auf Grund dessen die früheren Yukos-Aktionäre die Klage gegen Russland einreichten.

Außerdem wies Russland nach, dass die von den früheren Yukos-Aktionären kontrollierten Offschore-Firmen keine ausländischen Investoren sind und durch die Energiecharta nicht geschützt werden können.

„Wir sind uns im Klaren, dass es kein Ende der Geschichte ist, die Arbeit wird in verschiedenen Jurisdiktionen fortgesetzt. Wir gehen davon aus, dass das Zwangsvollstreckungsverfahren in allen Ländern eingestellt werden“, sagte Peskow abschließend. 

Die Anwälte der früheren Yukos-Aktionäre werden gegen das Urteil des Bezirksgerichts, dem zufolge der Beschluss des Schiedsgerichts in Den Haag über die Auszahlung von 50 Milliarden US-Dollar an die Altgesellschafter durch Russland aufgehoben wurde, Berufung einlegen.

„Wir werden das anfechten. Das kann ein paar Wochen in Anspruch nehmen“, sagte der Anwalt der Ex-Aktionäre, Tim Osborne, gegenüber der Nachrichtenagentur Interfax und betonte:.

„Wir unterstützen völlig den Beschluss über die Entschädigungszahlungen von 2014 für die politisch motivierte Vernichtung von Yukos. Wir fechten das heutige unerwartete Urteil des Gerichts in Den Haag aan und sind völlig sicher, dass Gesetz und Gerechtigkeit schließlich triumphieren.“

Der frühere Yukos-Chef Michail Chododorkowski kommentierte das Urteil des Bezirksgerichts:

„Der Westen hat beschlossen den Druck zu mildern. Meine Freunde setzen den Wiederstand fort. Ich aber beschreite weiter einen anderen Weg zum Regimewechsel“.

Das Schiedsgericht in Den Haag hatte am 18. Juli 2014 der Klage der früheren Yukos-Aktionäre stattgegeben und Russland verpflichtet, ihnen 50 Milliarden US-Dollar Entschädigung für die Enteignung auszuzahlen. In demselben Monat hatte auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Russland verpflichtet, denselben Klägern eine 1,86 Milliarden Euro hohe Entschädigung auszuzahlen sowie 300.00 Euro hohe Gerichtskosten zu erstatten.

 

 

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