BKA-Befugnisse zur Terrorabwehr zum Teil verfassungswidrig

via Politik – FAZ.NET http://ift.tt/22N4gk7 Die Befugnisse des Bundeskriminalamtes zur heimlichen Überwachung greifen unverhältnismäßig in die Grundrechte der Bürger ein, urteilte das Bundesverfassungsgericht.

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