Veröffentlicht am 20. April 2016 von pronewsadm via Politik – FAZ.NET http://ift.tt/22N4gk7 Die Befugnisse des Bundeskriminalamtes zur heimlichen Überwachung greifen unverhältnismäßig in die Grundrechte der Bürger ein, urteilte das Bundesverfassungsgericht. Teilen mit: Klicke, um auf X zu teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) X Klick, um auf Facebook zu teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Facebook Gefällt mir Wird geladen … Ähnliche Beiträge