Veröffentlicht am 20. April 2016 von pronewsadm via SPIEGEL ONLINE http://ift.tt/1MHtiiM Die weitreichenden Befugnisse des Bundeskriminalamts zur Terrorabwehr sind zum Teil verfassungswidrig. Das gab das Bundesverfassungsgericht bekannt. Teilen mit: Auf X teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) X Auf Facebook teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Facebook Gefällt mir Wird geladen … Ähnliche Beiträge