Eine Lanze für die Bürgerrechte in Deutschland brach am heutigen Mittwoch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Es kommt nicht selten vor, dass Berlin eindeutig verfassungswidrige Praktiken beschließt, die dann nach längerer juristischer Auseinandersetzung vom höchsten deutschen Gericht wieder einkassiert werden. So geschehen nun auch beim Gesetz, das die Überwachungsbefugnisse des BKA regelt.
Geklagt hatten der ehemalige Bundesinnenminister Gerhard Baum (FDP), der frühere Kulturstaatsminister Michael Naumann und Politiker der Grünen. Besonders beanstandet wurde unter anderem, dass das Bundeskriminalamt laut dem neuen Gesetz aus dem Jahr 2009 seine Informationen mit ausländischen Diensten teilen darf.
Zudem dürfen Wohnungen von Verdächtigen verwanzt werden, Überwachungskameras installiert und die Telekommunikation der Zielpersonen abgehört werden. Ein zu starker und nicht verhältnismäßiger Eingriff in die Privatsphäre der Bürger, so Karlsruhe. Mit dem Urteil steht auch der Einsatz des sogenannten „Bundestrojaners“ auf der Kippe, einer eigens entwickelten staatlichen Spähsoftware, die verdeckt auf den Computern der Bürger installiert werden kann.
Generell sei diese Praxis zwar möglich, allerdings nicht so wie im BKA-Gesetz verankert. Berlin hat nun bis Ende Juni 2018 Zeit das Gesetz zu novellieren. Bis dahin dürfen Teile aus dem Regelwerk zur eingeschränkt angewendet werden.