Der Völkermord an den Armeniern fand während des Ersten Weltkrieges im Osmanischen Reich statt. In den Jahren 1915 und 1916 sollen nach unterschiedlichen Schätzungen zwischen 300.000 und 1,5 Millionen Menschen massakriert worden sein, unter ihnen zwischen 80.000 und 300.000 Armenier.
Die Türkei weist bis heute alle diesbezüglichen Erkenntnisse zurück. Die offizielle türkische Geschichtsschreibung verweist darauf, dass den Massenmorden auch Türken zum Opfer gefallen sind. Russland, Frankreich, Polen, die Schweiz und das Europäischen Parlament stufen die Ereignisse vor 100 Jahren als Völkermord ein.
Der heute zu diskutierende Antrag geht auf die Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zurück. Im Text steht unter anderem Folgendes:
„Im Auftrag des damaligen jungtürkischen Regimes begann am 24. April 1915 im osmanischen Konstantinopel die planmäßige Vertreibung und Vernichtung von über einer Million ethnischer Armenier. Ihr Schicksal steht beispielhaft für die Geschichte der Massenvernichtungen, der ethnischen Säuberungen, der Vertreibungen, ja der Völkermorde, von denen das 20. Jahrhundert auf so schreckliche Weise gezeichnet ist. Dabei wissen wir um die Einzigartigkeit des Holocaust, für den Deutschland Schuld und Verantwortung trägt. Der Bundestag bedauert die unrühmliche Rolle des Deutschen Reiches, das als militärischer Hauptverbündeter des Osmanischen Reichs trotz eindeutiger Informationen auch von Seiten deutscher Diplomaten und Missionare über die organisierte Vertreibung und Vernichtung der Armenier nicht versucht hat, diese Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu stoppen“, so die von unter anderem Volker Kauder, Gerda Hasselfeldt, Thomas Oppermann, Fraktion Katrin Göring-Eckardt und Dr. Anton Hofreiter unterzeichnete Initiative.
Es wird hervorgehoben, dass sich der Bundestag zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands bekennt. Durch den Antrag möchten die Abgeordneten „Türken und Armenier dabei zu unterstützen, über die Gräben der Vergangenheit hinweg nach Wegen der Versöhnung und Verständigung zu suchen“.
In der Begründung steht explizit:
„Eine Versöhnung der beiden Völker ist nur dann denkbar, wenn die Ereignisse vor 100 Jahren grundlegend aufgeklärt und die Fakten nicht weiter bestritten werden. Dazu ist es erforderlich, dass Wissenschaftler und Journalisten in der Türkei bei der Aufarbeitung der Geschichte der Vertreibung und Ermordung von Armeniern frei und ohne Angst vor Repressionen arbeiten können.“
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