Bin Ladins Leibwächter darf nicht abgeschoben werden June 15, 2016 at 06:00PM

Er war der Drahtzimmer der Anschläge vom 11. September 2001: Al-Qaida-Chef Usama bin Ladin

Obwohl er „eine akute erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit“ darstellt, darf die Polizei den ehemaligen Leibwächter Usama bin Ladins nicht aus Deutschland abschieben. Das hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschieden – und auch begründet.

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