Schrems begrüßte den überraschenden Zug der US-Regierung. Er kündigte an, er werde „all die unangenehmen Fragen zur US-Massenüberwachung“ stellen. Es werde „sehr interessant“ wie die US-Regierung darauf reagiert.
„Das könnte eine einmalige Chance für uns sein. Ich begrüße daher, dass die US-Regierung sich an dem Verfahren beteiligt. Es ist eine großartige Möglichkeit endlich solide Antworten in einem öffentlichen Verfahren zu bekommen.“
Im vergangenen Jahr hatte Max Schrems vor dem Europäischen Strafgerichtshof (CJEU) erfolgreich Klage gegen den Internetkonzern Facebook geführt. Das Problem besteht darin, dass der Internetriese alle seine internationalen Operationen über Irland abwickelt. Dies betrifft etwa 82 Prozent seiner Nutzer.
Das dortige Unternehmen überträgt die anfallenden Daten in die USA. Bis dahin konnte sich Facebook auf die rechtlichen Regelungen zum Datenaustausch zwischen EU und USA beziehen, die so genannte „Safe Harbor“-Regelung. In seiner Klage argumentierte Max Schrems, dass diese ungeschützte Übertragung von Daten illegal ist, weil sie es erlaubt, mithilfe von Spionagesoftware wie Prism auf Daten europäischer Bürger zuzugreifen.
Das Urteil des CJEU führte zu massiven Reaktionen in den USA. So argumentierten Henry Farrell und Abraham Newman in Foreign Affairs, dass die USA nicht beides sein könnten: Größter Anbieter von Computer- und Internettechnologie und der größte Überwachungsstaat:
„Obwohl sie ein offenes und sicheres Internet fördern, haben sie heimlich die Verschlüsselung von Online-Kommunikation untergraben und heimlich große internationale Überwachungssysteme aufgebaut, in Zusammenarbeit mit engen Verbündeten, wie Großbritannien. Kurz gesagt: die Vereinigten Staaten haben die Abhängigkeit der Welt ausgenutzt, um die Wirtschaft und Ausländer zu beeinflussen und auszuspionieren.“
Die Experten für Außen- und Sicherheitspolitik empfahlen der US-Regierung, keine Maßnahmen zu ergreifen, die „andere Regierungen reizen“. Dies würde zu einem Problem für amerikanische Technologieunternehmen , deren „unstillbarer Hunger nach detaillierten Daten sich indirekt aus dem Überwachungsstaat USA speist“. Zwar können ausländische Personen oder Staaten die NSA nicht direkt anklagen. Aber nun würden sie die US-Unternehmen zu Zielen machen.
Nach dem CJEU-Urteil gingen die Internetunternehmen – auch Apple, Microsoft und andere nutzen die Irland-Regelung – dazu über, die erfassten Daten im Rahmen von einzelnen „Modell-Verträgen“ zu übertragen. Schrems klagte erneut, zusammen mit anderen Rechtsexperten. Sie argumentieren, dass diese neue Praxis nichts an der Tatsache ändert, dass Facebook Daten für die US-Massenüberwachung bereitstellt.
Die erneute Klage reichte der irische Datenschutzbeauftragte nun an den Obersten Gerichtshof des Landes weiter. Er soll diese Praxis auf „Konflikte zwischen den Musterverträgen“ und dem Urteil des europäischen Gerichts überprüfen.
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