2016 legte sich ein Osloer Gericht fest: Die Isolationshaft des Massenmörders Breivik sei ein Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. Der Staat legte Einspruch ein, heute beginnt der Berufungsprozess.
from Handelsblatt Online – Politik http://ift.tt/2iZHetZ
via IFTTT