Die Regierung wollte Teile der Forstwirtschaft vom Kartellrecht befreien. Nun hat ein Gericht entschieden, die Regelung sei europarechtswidrig und „nicht zu beachten“. Das Bundeskartellamt begrüßt die Entscheidung.
from Handelsblatt Online – Politik http://ift.tt/2nW6NLH
via IFTTT