Nach der Klage eines Asylanten hat sich nun der Bundesgerichtshof entschieden: Flüchtlinge können im Transitbereich von Flughäfen bis zu 30 Tage festgehalten werden. Danach ist ein richterlicher Beschluss vorzuweisen.
from Handelsblatt Online – Politik http://ift.tt/2qTBQtM
via IFTTT