Die seit 2008 bestehende Regelung zur Verhinderung von Mantelkäufen ist grundgesetzwidrig erklärt. Durch diese Verkäufe konnten Unternehmen Steuern sparen. Der Bundestag muss das Körperschaftsteuergesetz rückwirkend ändern.
from Handelsblatt Online – Politik http://ift.tt/2pF6NjF
via IFTTT