Die Schweizer Behörden haben einen Asylsuchenden zu Recht ins Heimatland zurückgeschickt. Das Folterverbot ist laut EGMR nicht verletzt worden.
from 20 Minuten | News http://ift.tt/2tnzrsv
via IFTTT
Die Schweizer Behörden haben einen Asylsuchenden zu Recht ins Heimatland zurückgeschickt. Das Folterverbot ist laut EGMR nicht verletzt worden.
from 20 Minuten | News http://ift.tt/2tnzrsv
via IFTTT