Keine menschenrechtswidrige Behandlung: Rückkehr nach Eritrea nicht generell unzumutbar August 31, 2017 at 01:59PM

Das Bundesverwaltungsgericht kommt zum Schluss, dass in Eritrea keine Situation allgemeiner Gewalt besteht. Das Gericht schützt damit eine härtere Gangart bezüglich Ausweisungen.

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