Der Europäische Gerichtshof stärkt das Aufenthaltsrecht von Nicht-EU-Bürgern in Großbritannien. Ehegatten aus Drittstaaten könnten durch die europäischen Verträge über ein „abgeleitetes Aufenthaltsrecht“ verfügen.
from Handelsblatt Online – Politik http://ift.tt/2zKzUc1
via IFTTT