Gerichtsentscheid: Verfassungsschutz darf AfD nicht als „Prüffall“ bezeichnen February 26, 2019 at 04:51PM
Das Kölner Verwaltungsgericht gibt der AfD in erster Instanz Recht. Die Formulierung „Prüffall“ habe einen „stigmatisierenden Charakter“. from Handelsblatt Online – Politik https://ift.tt/2EfqJms via IFTTT
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