Nach einer vorläufigen Einschätzung des BGH spricht nichts für einen Rechtsmissbrauch. Die Umwelthilfe darf damit wohl weiter Abmahnungen durchsetzen.
from Handelsblatt Online – Politik http://bit.ly/2W5aGiF
via IFTTT
Nach einer vorläufigen Einschätzung des BGH spricht nichts für einen Rechtsmissbrauch. Die Umwelthilfe darf damit wohl weiter Abmahnungen durchsetzen.
from Handelsblatt Online – Politik http://bit.ly/2W5aGiF
via IFTTT