Ab dem 1. Juli beträgt die zu versteuernde Abgeordnetenentschädigung 10.083,45 Euro. Die Bundestagsdiäten werden an die Lohnentwicklung angepasst.
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Ab dem 1. Juli beträgt die zu versteuernde Abgeordnetenentschädigung 10.083,45 Euro. Die Bundestagsdiäten werden an die Lohnentwicklung angepasst.
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