Bamf bekommt Recht: Richter sehen syrische Flüchtlinge nicht per se politisch verfolgt November 23, 2016 at 04:06PM

Das Oberverwaltungsgericht Schleswig sieht es nicht als erwiesen an, dass Kriegsflüchtlinge aus Syrien grundsätzlich mit politischer Verfolgung rechnen müssen. Somit steht ihnen in Deutschland nur subsidiärer Schutz zu.

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